Datenschutz

I. Allgemeines

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Europa die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).

Datenschutz ist auch für Vereine ein wichtiges Thema, weil der Umgang mit Mitgliederdaten erstens nicht vermieden werden kann und zweitens in der Regel ein Interesse daran besteht, die gespeicherten personenbezogenen Daten der Mitglieder angemessen zu schützen.

Wo personenbezogene Daten verwendet werden, müssen Regeln beachtet werden. Dabei ist die Datenschutz-Grundverordnung als Verein ebenso zu befolgen wie als Unternehmen: Die Vorschriften gelten allgemein, Sondervorschriften für den Verein gibt es nicht.

Wie auch in allen anderen Fällen gilt allgemein für den Datenschutz im Verein nach der DSGVO, dass die Datenverarbeitung entweder aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer Einwilligung durchgeführt werden kann. Eine andere Möglichkeit besteht nicht. Das heißt aber auch: Für Datennutzungen, die keine gesetzliche Grundlage haben, kann eine Einwilligung eingeholt werden, damit sie zulässig sind.

Verarbeitung aus Vereinszwecken

Buchstabe b) von Art. 6 Abs. 1 DSGVO erklärt die Datenverarbeitung dann für zulässig, wenn sie für die Begründung und die Durchführung eines Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ein solches geht das Mitglied mit seinem Beitritt in den Verein ein.

Hierunter fallen alle Verarbeitungen der Mitgliederdaten, die für die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder und die Verfolgung der Vereinsziele vonnöten sind. Wenn also beispielsweise das Ziel des Vereins darin besteht, seine Mitglieder untereinander in Kontakt zu bringen (z. B. bei Ehemaligenvereinen o. ä.), so ist das Verteilen von Mitgliederlisten in der Regel durch diese Bestimmung gedeckt.

Berechtigte Interessen

Sollen über die Vereinsziele und die Mitgliederverwaltung hinaus Daten verarbeitet werden, können diese unter Umständen unter Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO fallen. Demnach darf auch bei Vorliegen berechtigter Interessen eine Datennutzung stattfinden – vorausgesetzt, dass nicht die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person überwiegen. Dies ist regelmäßig zum Beispiel bei Kindern der Fall.

Für alle anderen Fälle, die nicht unter die genannten zulässigen Zwecke fallen, schreibt der Datenschutz dem Verein vor, eine Einwilligungserklärung des Mitglieds einzuholen. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn persönliche Informationen zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben werden sollen.

 

II. Datenschutz – Vereinsmitglieder

 

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten aus Ihrem Mitgliedsverhältnis beim Taekwondo Musado Alsdorf:

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

 

Taekwondo Musado Alsdorf
Geschäftsstelle:

Sadettin Özdemir
Easingtonstr. 8
52499 Baesweiler

 

  1. Welche Quellen und Daten nutzen (verarbeiten) wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit dies im Rahmen der Erfüllung der Mitgliedschaft erforderlich ist – personenbezogene Daten, die wir von Dritten zulässigerweise erhalten (z.B. Behörden, Ämtern, Verbänden oder Versicherungen).

  1. Kategorien personenbezogener Daten/ Art der Daten

Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Personalien (Name, Adresse, Geschlecht und andere Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindungsdaten)), ggf. Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportangeboten (z.B. Trainingsdaten, Fortbildungsdaten bei Trainern, Übungsleitern usw., Fotos mit Einwilligung oder auf der Basis von Spiel- oder Wettkampfordnungen). Ferner kann es im Einzelfall erforderlich sein, Identitätsdaten auf der Basis eines amtlichen Ausweises zu erfassen.

Darüber hinaus können dies auch Daten aus Logfiles, zur Überwachung der Internet- und Emailnutzung (soweit zulässig) und dem Zugang zu IT-Kernsystemen, sein.

  1. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 EU-DSGVO) erfolgt zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft. Der Zweck der Verarbeitung richtet sich in erster Linie nach den Notwendigkeiten der Durchführung der Mitgliedschaft (Beitragszahlungen, Abgabe von Beiträgen an Fachverbände und Sportversicherung, Beantragung von Zuschüssen, Melde- und Leistungsdaten bei Teilnahme am Wettkampf- und Spielbetrieb).

  1. Im Rahmen der Interessenabwicklung

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten darüber hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder von Dritten. Beispielsweise:

  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
  • Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts, zur Sammlung von Beweismitteln bei Überfällen und Betrugsdelikten,
  • Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z.B. Zutrittskontrollen),
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts,
  • Maßnahmen zur Planung und Weiterentwicklung,

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

6. Aufgrund Ihrer Einwilligung

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

7. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben

Zudem unterliegen wir als Verein diversen rechtlichen Verpflichtungen aus Gesetzen, Satzungen und Ordnungen aus Mitgliedschaften, wie z. B. Anforderungen aus Steuergesetze, Mitgliedschaften in Fachverbänden und Dachverbänden). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem Maßnahmen zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten sowie die Meldung von Daten Dach- und Fachverbände.

Ferner verarbeiten wir Ihre Daten zur Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Ämtern, Versicherungen und Behörden, jeweils auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung.

8. Wer bekommt meine Daten?

Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Bereiche Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der Mitgliedschaft oder gesetzlichen Pflichten benötigen.

Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Diese sind uns gegenüber vertraglich zur Einhaltung derselben Datenschutzstandards verpflichtet, dürfen Ihre personenbezogenen Daten lediglich im gleichen Umfang und zu den gleichen Zwecken wie wir verarbeiten und sind unseren Weisungen unterworfen. Dies sind Unternehmen in den Kategorien, IT-Dienstleistungen, Logistik, sowie Telekommunikation.

Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Vereins ist zunächst zu beachten, dass wir die geltenden Datenschutzvorschriften beachten. Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen, Satzungen oder Ordnungen auf der Basis der Mitgliedschaft dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:

    • Kreis-, Landes- und Bundesfachverbände, je nach wahrgenommener Sportart
    • Kreis-, Landes- und Bundesdachverbände (z. B. Kreissportverband, Landessportverband)
    • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Ämter, Behörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung;
    • Stellen zur Durchführung von Inkasso-Leistungen.

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

9. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft.

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) oder Satzungen und Ordnungen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.

Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis zu dreißig Jahre betragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

10. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums -EWR) findet grundsätzlich nicht statt.

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums -EWR) kann im Einzelfall stattfinden, soweit dies zur Ausführung Ihrer Mitgliedschaft (z. B. Wettkampfteilnahmen) erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben.

Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.

11. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

12. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen Ihre Mitgliedschaft müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich oder durch Satzungen und Ordnungen verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel die Durchführung der Mitgliedschaft ablehnen müssen.

Insbesondere sind wir zum Teil nach Vorschriften aus Satzungen oder Ordnungen vor allem im Wettkampf- und Spielbetrieb verpflichtet, Sie vor der Teilnahme beispielsweise anhand Ihres Personalausweises zu identifizieren und dabei Ihren Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie Ihre Wohnanschrift zu erheben.

13. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Wir nutzen keine automatisierten Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Begründung und Durchführung Ihrer Mitgliedschaft. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werde in wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

14. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt?

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in folgenden Fällen ein:

  • Alterstrukturen und Wahrnehmung von Angeboten zu Meldezwecken an Fach- und Dachverbände
  •         Analyse von Sportangeboten zur Weiterentwicklung und Optimierung unserer Angebote

 

Information über Ihr Widerspruchsrecht

 

1. Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund einer Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse und einer Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

Taekwondo Musado Alsdorf
Sadettin Özdemir
Easingtonstr. 8
52499 Baesweiler
Mobil:   0172 2466330
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

III. Fotos und Videos

1. Verwendung von Fotos

Bei Fotos ist immer zwischen dem Urheberrecht des Fotografen und den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen zu unterscheiden. Für eine Veröffentlichung muss beides konkret vom jeweils Betroffenen vorliegen, wenn sich nicht eine Erlaubnis aus einem Gesetz ergibt.

 a) Urheberrecht des Fotografen

Es gilt der Grundsatz: ausnahmslos an jedem Foto entsteht ein Urheberrecht, auch wenn es ein noch so banaler Schnappschuss ist. Um ein Foto veröffentlichen zu dürfen ist daher Grundvoraussetzung das Einverständnis des Fotografen.

b) Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten

Schwieriger ist es meist, die Rechte der abgebildeten Personen zu klären. Ausgangslage ist zunächst, dass für jede Person, die auf dem Bild erkennbar abgebildet ist, deren Einwilligung vorliegen muss.

Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Ausnahmen, die eine Veröffentlichung von Personenfotos auch ohne Einwilligung erlaubt.

  • Prominente (Personen der Zeitgeschichte) dürfen im Rahmen von Berichterstattung über aktuelle Ereignisse ohne Einwilligung abgebildet werden. Zu Werbezwecken oder zur reinen Illustration von Berichten ist das auch unzulässig.
  • Personen auf „öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen“ dürfen auch ohne Zustimmung abgebildet werden.
  • Schließlich dürfen Personen auf Fotos ohne deren Zustimmung erkennbar wiedergegeben werden, wenn die Personen lediglich Beiwerk eines Hauptmotivs sind. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Bauwerk fotografiert wird und Menschen mit im Bild sind.c) Fotos im öffentlichen Raum

2. Was ist bei Mannschafts-/Gruppenfotos beachten?

Mannschaftsfotos stellen ein bewusstes Posieren vor der Kamera dar, so dass im davon ausgegangen werden kann, dass damit auch das Einverständnis zur Veröffentlichung verbunden ist.

3. Wie sind Fotos von Wettkämpfen, Training - und Spielszenen zu behandeln?

Werden diese Veranstaltungen vor Publikum ausgetragen und sind sie ihrem Charakter nach öffentliche Veranstaltungen, so wird auch hier die Veröffentlichung von Aufnahmen regelmäßig zustimmungsfrei sein. Wichtig ist, dass der Abgebildete nicht als Individuum herausgestellt, sondern als Mitglied der Gruppe oder Teilnehmer der Veranstaltung abgebildet wird. Zulässig sind deshalb Bilder, die das Geschehen wiedergeben, unzulässig Porträtaufnahmen von Teilnehmern. Zu berücksichtigen dabei ist immer das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das die Veröffentlichung von entstellenden, die Würde der Person verletzenden Abbildungen (z.B. sehr unvorteilhafte Haltung, unbewusste Gesten, Verletzung) nicht zulässt.

4. Einwilligung durch den Aufnahmeantrag und Widerspruch

Es ist auch möglich, bereits im Aufnahmeantrag (Beitrittserklärung, Mitgliedsantrag) für Neumitglieder einen Hinweis aufzunehmen, dass im Rahmen von Vereinsveranstaltungen, an denen das Mitglied teilnimmt, Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden und das Mitglied seine Einwilligung erteilt, diese Aufnahmen im Rahmen der Berichterstattung über dieses Ereignis in der Vereinszeitschrift und im Internet (auf der Homepage des Vereins) zu verwenden. Das Mitglied muss darauf hingewiesen werden, dass es seine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Dieser Hinweis ist im Aufnahmeantrag des Taekwondo Musado Alsdorf vorhanden und erhält mit der Unterschrift des neuen Mitgliedes seine Gültigkeit. Zusätzlich wird bei der Mitgliedschaft ab dem 01.06.2021 dem neuen Mitglied eine Einverständniserklärung DSGVO ausgehändigt, die ebenfalls unterschrieben werden muss. Bei Veranstaltungen wird immer auf die Veröffentlichung von Fotos und Filmmaterial hingewiesen. Es besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung des Bildmaterials der betroffenen Person zu dieser Veranstaltung bzw. im Grundsatz für alle künftigen Veranstaltungen.
Dies gilt nicht rückwirkend für vorherige Veranstaltungen, da zu dem Zeitpunkt kein Widerspruch eingelegt wurde. 

letzte Überarbeitung: Alsdorf, den 21. Mai 2021

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